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Streuner-Katzen

keine Fundtiere?

StreunerkatzenIn der Tierpension von Doris Schiemann finden herrenlose Tiere aus der Region Obdach / Amtsleiter zieht bei Samtpfoten klare Grenze

Von Katja Müller
HOLTHUSEN Ein gebrochenes Bein. Eine klaffende Kopfwunde. Verätzte Hautpartien. Bilder die Doris Schiemann von der Tierpension „Kleine Oase“ in Holthusen auch von Katzen kennt. Regelmäßig ist sie Anlaufstation für verletzte Fundtiere. Einige werden direkt abgegeben, andere kommen erst nach einem Klinikaufenthalt zur weiteren Pflege auf ihren Hof. Mit den umliegenden Ämtern gibt es Verträge. „Vereinbarungen zur Regelung der Unterbringung sowie anfallenden Kosten von Fundtieren im Amtsbereich, Tagessätze, Fahrtwege und die Vermittlung sind genau geregelt“, erklärt Doris Schiemann. Bislang lief alles problemlos. Doch jetzt gibt es Streit.

Das Amt Ludwigslust-Land weigert sich, für die Unterbringung einer bei Groß Laasch gefundenen Katze aufzukommen. Die kleine Katze Quani wurde am 19. Mai, einem Sonntag, von einem Einwohner am Waldrand entdeckt. Das Tier war stark dehydriert, abgemagert und von Parasiten befallen. Der Allgemeinzustand mäßig. Der Anwohner informierte die Polizei. Diese bat ihn, das Tier zum Tierarzt zu bringen. Anschließend wurde sie an die Tierpension in Holthusen übergeben, da Fundtiere laut Vertrag dort aufgenommen werden.

Am Folgetag hat Doris Schiemann die Fundtieranzeige an die Stadt Neustadt- Glewe und das Amt Ludwigslust- Land gefaxt. Doch keiner will für die Kosten aufkommen. 258 Euro für 43 Tage Unterbringung. Mittlerweile ist das Tier wohlauf und wieder vermittelt. Zwar habe die Polizei aus Neustadt-Glewe die Fahrt zum Tierarzt veranlasst, zuständig für Fundiere ist jedoch das Amt Ludwigslust- Land in diesem Bereich. Amts- und Polizei-Grenzen sind nicht die gleichen.

Das Amt bezieht sich zudem auf ein Gespräch mit Doris Schiemann im Dezember 2017. In einem entsprechenden Besprechungsvermerk ist klar definiert, dass die Einweisung von Tieren jeglicher Art ausschließlich durch Mitarbeiter der Amtsverwaltung zu erfolgen hat. Ausgesetzte und herrenlose Tiere seien ab sofort nicht mehr zu Lasten des Amtes unterzubringen und tierärztlich zu versorgen. „Das bedeutet, wir dürfen Tiere nur noch zu den Sprechzeiten des Amtes aufnehmen“, sagt Doris Schiemann.

Streunerkatzen2Amtsvorsteher Klaus-Otto Meyer geht noch einen Schritt weiter: „Wir können uns nicht um jede freilaufende Katze kümmern und das ist auch gar nicht unsere Aufgabe“, sagt er und bezieht sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom Mai 2017. Demnach bezweckt das Fundrecht keinen Tierschutz, sondern Eigentumsschutz. Es sei nicht Aufgabe der Fundbehörde, Schmerzen oder Leiden von verletzten Tieren zu beenden, sondern habe zum Schutz des Eigentums des Berechtigten ein verlorenes Tier in Obhut zu nehmen. Das beutet im Klartext: Ist eine Katze ohne Halsband, ohne Chip oder Tätowierung unterwegs und hilfebedürftig, muss sie sich selbst überlassen werden. Oder der Finder selbst trägt die Kosten. „Ich kann das nicht verstehen: Wir leben in einem Land, dass mehr als 135 Millionen Euro für ein altes Kriegsschiff übrig hat, aber nicht sechs Euro für eine Not leidende Katze am Tag“, sagt Doris Schiemann wütend. Sie sieht die Folgen: Niemand kümmere sich mehr um die kranken und streunenden Tiere, die sich weiter vermehren. „Von kranken Katzen geht eine Gefahr aus. Ein Blick in die südlichen Länder reicht. Das kann hier keiner wollen“, sagt sie mit Nachdruck.

Vor wenigen Stunden wurden drei Katzen bei ihr abgegeben. „Was soll ich damit machen? Wegwerfen?“

Quelle: Schweriner Volkszeitung