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Brand von Alt Telliner Schweinezucht

– Tatverdächtige ermittelt

AltTellinWar es ein Unglück, vorsätzliche Brandstiftung oder eine Kombination aus beidem und vielleicht weiteren Zusammenhängen? Diese Fragen schwirrten seit dem 30. März 2021 im Raum, als der Stallkomplex der Schweinezucht Alt Tellin nahe des Jarmener Ortsteiles Neu Plötz morgens plötzlich lichterloh in Flammen stand und bis zum Nachmittag komplett niederbrannte.
Die Feuerwehren der Region mussten das Ganze trotz eines Großaufgebots weitestgehend hilflos mitansehen, zumal die Ausdehnung der Gebäude von Europas einst größter Ferkelfabrik und die Windrichtung jegliche Löschversuche zunichte machten. Am Ende kamen zehntausende Tiere um, von bis zu um die 60.000 ist die Rede, nur etwa 1300 konnten gerettet werden.
Die Ermittlungen dazu zogen sich über viele Monate hinweg, erst im Januar ließ die zuständige Staatsanwaltschaft Stralsund eine wichtige Einzelheit verlauten: Ein technischer Defekt scheide aus, womit vor allem fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung als mögliche Ursachen verblieben.
Was unter anderem nochmalige Zeugenvernehmungen nötig machte und den Aktenberg weiter anwachsen ließ. Schließlich ging es nun darum, wer durch sein Handeln oder Unterlassen zur Entstehung des Brandes beigetragen haben könnte. Die stets aufs Neue angekündigte Auswertung der Ermittlungen verzögerte sich allerdings fast schon regelmäßig, zuletzt nannte Pressesprecher Martin Cloppenburg spätestens Ende Juni als Termin.
Am Freitag nun legte er dem Nordkurier tatsächlich eine genauere Auswertung der Arbeit von Sachverständigen und Polizei durch sein Haus vor, sowohl zu den örtlichen als auch personellen Gegebenheiten.
Demnach befand sich die Ausbruchstelle des Brandes im Bereich der Luftwäsche des Wartestalls mit der Nummer 2. Nach den Ausführungen des Sachverständigen müsse in diesem Bereich eine Zündquelle an die dortigen wabenförmigen Kunststoffgitter der Abluftanlage gelangt sein. „Da nach dem Ergebnis der Ermittlungen zwei Mitarbeiter der Schweinezuchtanlage zirka eine halbe Stunde vor dem Ausbruch des Feuers zur Durchführung von Reinigungsarbeiten im Bereich der Luftwäsche aufhältig waren, bestand gegen vorgenannte Beschuldigte der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Brandstiftung”, schilderte Oberstaatsanwalt Cloppenburg.
Einer der Beschuldigten habe den Tatvorwurf bestritten, der andere machte von seinem Recht Gebrauch, sich zum Tatvorwurf nicht einzulassen. Letztlich sei aber beiden eine Täterschaft nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen gewesen, so das Resümee. „Insoweit geeignete Beweismittel sind durch die Ermittlungen nicht zutage gefördert worden”, stellte der Pressesprecher klar.
Überdies ließ sich wohl auch nicht feststellen, wie genau das Feuer ausgebrochen ist, da die Zündquelle nicht ermittelt werden konnte. „Weder die Auswertung des elektronischen Betriebstagebuchs der Schweinezuchtanlage, die Vernehmung zahlreicher am Tattage anwesender Mitarbeiter der Firma noch eine Auswertung der Videoaufnahmen vom Außenbereich der Schweinezuchtanlage haben insoweit zur Aufklärung beitragen können.”
Unterm Strich bleiben offenbar noch einige wichtige Fragen offen, gerade auch was die Mutwilligkeit der vermuteten Brandstiftung angeht. Denn laut Martin Cloppenburg kann ein vorsätzliches Inbrandsetzen der Anlage durch einen der oben genannten Beschuldigten oder durch unbekannte Dritte letztlich nicht völlig ausgeschlossen werden.
„Einen diesbezüglich konkreten Verdacht haben die Ermittlungen jedoch nicht ergeben”, bestätigte er noch einmal seine Aussagen vom Mai, als unsere Zeitung auf Gerüchte einging, wonach Gegner der Massentierhaltung die Katastrophe verursacht haben könnten. Um zum Beispiel so ein Fanal gegen die Branche zu setzen.
Der CDU-Abgeordnete Thomas Diener hatte im Landtag sogar eine sogenannte Kleine Anfrage zu Brandanschlägen auf Stallanlagen gestellt, die in diese Richtung zielte. Gleichzeitig gegenüber dem Nordkurier indes eingeräumt, dahingehend beim Fall Alt Tellin keine konkreten Verdachtsmomente zu kennen. „Das Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung ist mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt worden”, erklärte nun der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund.

Quelle: Nordkurier