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Illegaler Fang von

Greifvögeln auf Usedom?

IllegaleJagdAuf der Insel Usedom ermittelt die Polizei gegen einen Mann, der auf seinem Grundstück eine illegale Fangeinrichtung für Habichte aufgebaut hatte – samt lebender Ködertaube.

Am Mittwochabend wurde die Polizei nach Neppermin auf Usedom gerufen, um dort auf einem Privatgrundstück eine illegale Fangeinrichtung für Habichte und andere streng geschützte Greifvögel zu deaktivieren und sicherzustellen.
Gemeldet wurde der Fall durch einen Mitarbeiter des Vereins „Komitee gegen den Vogelmord“. Wie der Verband am Donnerstag mitteilte, war die Falle aktiviert und mit einer lebenden Taube beködert, was einen strafbaren Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Dies wurde von der Polizei gegenüber dem Nordkurier bestätigt.
Gegen den Eigentümer wurden laut Polizei Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet.
Bei einer Verurteilung droht dem Mann laut Verein eine hohe Geldstrafe. Sollte festgestellt werden, dass die Tat, also das Nachstellen beziehungsweise der Fang von Greifvögeln, gewohnheits- oder gewerbsmäßig begangen wurde, kann theoretisch sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Der Verein „Komitee gegen den Vogelmord“ hat seinen Sitz in Bonn und engagiert sich in Deutschland gegen Wilderei und die illegale Jagd auf Wildvögel. Mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums (BMUV) betreibt der Verein die Erfassungs- und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (EDGAR), die alle in Deutschland bekannt gewordenen Fälle in einer Datenbank erfasst.

Quelle: Nordkurier