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Wer zahlt die

tierischen Rettungseinsätze?

TierrettungWurde bisher noch zwischen streunenden Katzen und entlaufenen Hunden unterschieden, sollen die Kommunen nun für alle Kosten der Versorgung und Unterbringung von verletzten oder umherirrenden Tieren übernehmen. Die Hansestadt wehrt sich gegen die neue Verordnung. Die Tiernotrettung bleibt dann auf den Kosten sitzen.

Greifswald Eine im Stadtgebiet freilebende Katze wird verletzt aufgefunden oder ein in einem Beutel verschnürtes ausgesetztes Hündchen. Beide schreien nach Hilfe – doch wer bezahlt diese? Über diese Frage herrscht derzeit Uneinigkeit. Eine neue Verwaltungsvorschrift – die im letzten Jahr in Kraft getreten ist – besagt, dass die Kommunen für die Versorgung und Verwahrung aller Tiere zuständig ist. Die Hansestadt Greifswald weigert sich jedoch, sich diese zusätzlichen Kosten aufzuladen.

Bisher galten die Kommunen als nicht zuständig für herrenlose Haustiere – also jene Tiere, die nach äußerem Schein ohne Besitzer und in freier Wildbahn leben, wie die unzähligen streunenden Katzen. Tiere, die sich aufgrund eines Halsbandes, Hundegeschirrs oder des Pflegezustands hingegen als Haustier einstufen ließen, wurden als Fundtiere aufgenommen, wenn sie verletzt oder orientierungslos aufgefunden wurden. Diese Unterscheidung soll nun wegfallen.

„Wir wenden die neue Verwaltungsvorschrift nicht an“
Dass die Stadt nun für die Versorgung aller herrenlosen Haustiere – also auch aller frei lebenden, streunenden Katzen – aufkommen soll, stößt sauer auf. „Wir unterstützen alle Tierschutzbemühungen. Aber mit dem neuen Fundtiererlass versucht das Land, die geltenden Gesetzmäßigkeiten auszuhebeln. Alle herrenlosen Haustiere werden zu Fundtieren erklärt. Das kann nicht über eine Verwaltungsvorschrift geregelt werden“, sagt Greifswalds Oberbürgermeister Stefan Fassbinder. „Wir wehren uns dagegen und wenden die neue Verwaltungsvorschrift vorläufig nicht an. So hat es der Städte- und Gemeindetag mit einem Vorstandsbeschluss empfohlen.“

Ein Plus für die Tierheime?
Städte und Gemeinden sehen es außerdem als kritisch an, dass Tierheime zu den Nutznießern der neuen Vorschrift zählen könnten. Denn statt bisher drei Monate, müssen Fundtiere nun sechs Monate verwahrt werden, in denen der Besitzer Zeit hat, sein Tier wiederzufinden. Bei einer Aufnahmegebühr von 70 Euro und Verwahrungskosten von zehn Euro pro Tag, wären dem Tierheim damit 1870 Euro bis zu einer Weitervermittlung sicher, rechnet Klaus Kraft von der Tierrettung vor. „Wenn man jetzt daran reich werden will, wäre dies jedoch der verkehrte Weg“, sagt der Einsatzleiter der Tiernotrettung.

Hier sollten jetzt alle beteiligten Stellen an einem Tisch nach einer Lösung suchen, meint Klaus Kraft. So könnten Tierheime sich auf eine Pauschale verständigen, aber auch die Ämter müssen sich flexibler zeigen. So können Fundtiere bisher nicht einfach im Tierheim abgegeben werden, sondern müssen vom Veterinär- und Ordnungsamt eingewiesen werden. Stößt ein Anwohner aber am Wochenende oder nach Feierabend auf ein Fundtier, sind die Behörden nicht erreichbar. „Im Prinzip müssen die Ämter dann also eine 24-Stunden- Bereitschaft ermöglichen“, meint Kraft.

Bisher bleibt der auffindenden Person dann nur die Rettungsleitstelle, die die Tierrettung informiert. Die ehrenamtlichen Kollegen um Klaus Kraft hatten im vergangenen Jahr 1213 Einsätze dieser Art. Sie versorgen das verletzte Tier, beziehungsweise bringen entlaufene oder herrenlose Tiere dann ins Tierheim. Da in diesen Fällen dann aber die Einweisung eben nicht durch die Behörde erfolgte, sieht sie sich auch nicht in der Kostenpflicht. Auf den Kosten bleiben die ehrenamtlichen Tiernotretter sitzen, die sich lediglich durch Spenden finanzieren.

Futterstellen und Kastration
Laut neuer Verordnung müssten außerdem betreute Futterstellen und Maßnahmen zur Populationskontrolle gewährleistet werden, was ebenfalls zusätzliche Kosten bedeutet. „Jarmen hat schon vor einigen Jahren begonnen, frei lebende Katzen zu kastrieren, und hat jetzt nur noch etwa 20 Jungtiere pro Jahr“, erklärt Klaus Kraft, dass sich die anfänglichen Investitionen irgendwann rentieren würden. „Einige Gemeinden machen es vor. Pauschalverträge mit allen Beteiligten können eine Lösung sein, mit der alle Seiten leben können“, so Kraft. Dies haben die Städte Anklam und Jarmen bereits getan und geben damit eine 24-Stunden-Einsatzbereitschaft in die Hände der ehrenamtlichen Tiernotretter. „Wir wollen uns daran nicht bereichern, nur unsere Kosten gedeckt haben“, sagt Klaus Kraft.

Doch dass die Kosten für eine vom Land herausgegebene Verwaltungsvorschrift von der Stadt getragen werden sollen, möchte Bürgermeister Stefan Fassbinder nicht hinnehmen: "Wenn alle herrenlosen Haustiere zu Fundtieren deklariert werden, hat das ungeahnte finanzielle Folgen. Wenn das Land den Gemeinden eine solche Aufgabe übertragen möchte, muss es auch für die notwendige Finanzausstattung sorgen. Bisher ist das nicht geschehen." Laut dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sollten die Mehrbelastungen durch das Finanzausgleichsgesetz ausgeglichen werden.

Quelle Nordkurier