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Fundtiere werden zum

Streitfall zwischen Stadt und Land MV

FundkatzenUm hilflose Katzen sollen sich ab sofort die Städte kümmern, so will es das Land. In Neustrelitz will man das allerdings nicht einsehen.

Neustrelitz. Sie sind niedlich, sie sind fein, sie tragen zum Wohlbefinden bei – und dennoch werden Katzen immer mehr zum Problem. Das Land Mecklenburg-Vorpommern versucht jetzt, Struktur in den Umgang mit herrenlosen Stubentigern zu bringen. Eine Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren, der sogenannte Fundtiererlass, wurde auf den Weg gebracht und sollte unverzüglich in Kraft treten. Demnach sollten die Städte für Tiere in Not verantwortlich sein, sie versorgen, bis zu sechs Monate lang gut unterbringen und den jeweiligen Tierheimen bis zu neun Euro pro Katze und Tag zahlen. Heimatlose Katzen sollten schlichtweg genauso behandelt werden wie gefundene Koffer, Taschen, Schlüssel oder andere Gegenstände. Dies wäre ein Fortschritt für die Tiere, denn bislang fühlt sich bis auf ehrenamtliche Tierschutzvereine niemand für sie zuständig.

„Eine Schlechterstellung von Tieren gegenüber Sachen ist mit dem Staatsziel Tierschutz des Artikels 20a des Grundgesetzes und des Artikels 12 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern unvereinbar“, heißt es in der Verordnung des Umweltministeriums. Doch die Stadt Neustrelitz und einige andere Städte weigern sich, den Erlass umzusetzen. Das ist so plötzlich und von heute auf morgen nicht möglich, sagte Bürgermeister Andreas Grund (parteilos). „Wenn man uns gesagt hätte, das soll am 1. Januar in Kraft treten, hätten wir vielleicht gesagt ‚oh Gott‘ und versucht, das irgendwie hinzubekommen.“ Nun aber schließe er den Weg der Klage nicht aus. Der Städte- und Gemeindetag habe bereits eine Beschwerde nach Schwerin geschickt.

Was ist ein Fundtier, was ein wildlebendes Tier?
Die Vereinigung der Kommunen spricht sich „vollständig gegen den Entwurf aus. Er ist nicht notwendig, er schafft neue Belastungen für die Ordnungsbehörden, die nicht ausgeglichen werden“. Außerdem schaffe die Verordnung „falsche Anreize für Mitbürger, die sich ihrer Katzen entledigen wollen“. Es bestehe die Gefahr, dass Tierheime überlastet werden, weil noch mehr Tiere abgegeben werden. Überdies sei nicht klar definiert, was ein Fundtier und was ein wildlebendes Tier ist. Das führe zu weiteren Unstimmigkeiten. Tierschützer beißen bei den Ordnungsämtern also weiter auf Granit. Manuela Jeschke vom Tierschutzverein Katzenparadies in Neustrelitz musste dieser Tage eine bittere Erfahrung machen. Ein Mitarbeiter des Neustrelitzer Ordnungsamtes soll sich geweigert haben, Geld für ein gefundenes Katzenbaby zu bewilligen. Drei Stunden soll die Diskussion gedauert haben, berichtet sie. Die ganze Zeit habe das hungrige Kätzchen in einer Kiste ausharren müssen. Am Ende habe der Tierschutzverein eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Ordnungsamtsmitarbeiter eingereicht. Er soll den Tierschützern geraten haben, den Welpen wieder auszusetzen. „Das ist Anstiftung zu einer Straftat“, erklärte Manuela Jeschke. Wie soll es nun aber weitergehen mit all den verwahrlosten Katzen in Neustrelitz und Umgebung? Bürgermeister Andreas Grund (parteilos) weiß es nicht. „Es kann nicht sein, dass das Land den Tierschutz auf die Städte abwälzt. Woher wissen wir denn zum Beispiel, dass die Fundkatze wirklich aus Neustrelitz kommt und nicht aus Friedland, Userin oder Usadel?“ Tierschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und könne nicht den Städten überlassen werden. Für Menschen, die ihre Tiere aussetzen, habe er im Übrigen nicht das geringste Verständnis.

Quelle: Nordkurier