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Freizeitjäger klagen

gegen neue Regeln

BackhausBackhaus bleibt hart und setzt heute neue Jagdverordnung in Kraft

Von Torsten Roth
SCHWERIN Eskalation im Revier: Umweltminister Till Backhaus(SPD)bleibthartund setzt gegen Kritik des Landesjagdverbandes neue, unter Waidleuten umstrittene Jagdregeln zum Schutz des Waldes durch. Die Verordnung trete heute in Kraft, teilte er gestern mit. Damit sollen u. a. die Jagdzeitenverlängert, denWaidleuten mehr Entscheidungsbefugnisse eingeräumt sowie Treibund Drückjagdverbote aufgehoben werden. Die Reaktion kam prompt: Der Landesjagdverband werde gegen die neue Regelung Klage einreichen, kündigte Verbandspräsident Volker Böhning gestern an. Aus Sicht des Verbandes habe Backhaus keine Ermächtigung, die Jagdzeiten zu verlängern. Das sei Sache des Parlaments, das das Jagdgesetz ändern müsste.
Damit spitzt sich der Jagdstreit in MV weiter zu: Auf die Jagdregeln hatten sich Naturund Umweltschützer, Jäger, Forstleute und Land nach jahrelanger Debatte am Runden TischWaldundWildimHerbst geeinigt und dafür bundesweite Anerkennung erhalten. Zum Schutz der durch Dürre und Verbissschäden stark gestressten Wälder wollten sie damit den wachsenden Wildbeständen entgegenwirken. Auch der Jagdverband hatte dem Kompromiss zugestimmt, die Einwilligung aber überraschend zurückgenommen und Front gegen die Neuregelung gemacht. Kein Bedarf, hatte Böhning abgelehnt. Die Regeln seien nicht geeignet, die Wildbestände zu reduzieren und würden gegen den Tierschutz verstoßen. Das Zickzackkurs des Verbandes löste zum Schluss gar einen Koalitionskrach aus. CDU-Fraktionschef Torsten Renz hatte in einem Schreiben an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) die Zustimmung verweigert. Trotz mehrerer Krisentreffen konnten Backhaus und die Freizeitjäger ihren Streit bislang nicht beilegen. In einem offenen Brief mahnte Backhaus gestern eine Versachlichung der Debatte an. Es gehe nicht um eine „Entscheidung Wald oder Wild, sondern um eine Lösung für den Wald mit Wild“, meint er. Auch mit den neuen Regeln würden der Grundsatz des Mutterschutzes sowie krank vor gesund, schwach vor stark weiter gelten. „Durch die Veränderung der Jagdzeiten wird kein Jäger zum Abschuss von Wild gezwungen“, stellte Backhaus noch einmal klar. Er verwies zugleich darauf, dass der Jagdverband wie u. a. auch der Forstbeirat in der acht Jahre dauernden Debatte um neue Jagdregeln stets beteiligt gewesen sei und sie entsprechende Vorschläge mitgetragen hätten. Davon wollte Böhning gestern nichts wissen, kündigte eine Erklärung des Präsidiums an.
Die heute in Kraft tretenden Jagdregeln sollen zunächst für drei Jahre gelten. Sie sehen u. a. vor, die Jagdzeit für Rehböcke von bisher 15. Oktober auf den 31. Januar zu verlängern und den Jagdbeginn vom 1. Mai auf den 16. April vorzuverlegen. Zudem sollen die Jagdsperre für junge Tiere aufgehoben und Jäger bei Drückjagden von Sanktionen befreit werden. Mit der neuen Verordnung wird zugleich die Jagd auf die sich stark vermehrenden Nandus zugelassen, eine ganzjährige Schonzeit für Saatgänse vereinbart und die Nutzung von Nachtzieltechnik bei der Jagd auf Schwarzwild zugelassen.

Quelle: SVZ