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Tierschutzverein wirbt

für Katzen-Kastration

KatzenkastrationVon Paulina Jasmer und Heike Sommer

In der Stadt Neubrandenburg leben hunderte herrenlose Katzen, die sich ungehindert vermehren würden, wären sie nicht kastriert. Der Tierschutzverein kümmert sich darum, kritisiert aber Katzenbesitzer, die ihre Tiere nicht kastrieren. Eine Kastrationspflicht steht im Raum, die aber Tücken hat.

NEUBRANDENBURG. Es ist von 700 Katzen die Rede. So viele werden im Stadtgebiet derzeit vom Neubrandenburger Tierschutzverein betreut. Vereinschef Kurt Kadow brach für die Kastration von frei lebenden Katzen sowie Freigänger-Katzen eine Lanze im jüngsten Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung. Und für diese Arbeit bräuchte der Verein mehr Geld. Die Stadt Neubrandenburg hat nach Angaben von Kurt Kadow die Zuschüsse gekürzt, von 5000 auf 3000 Euro. Dieser Beitrag diene der sogenannten Gefahrenabwehr im Straßenverkehr. Das heißt gleichzeitig, von weniger Katzen geht weniger Gefahr aus. Und das Weniger ist in den Augen Kadows durch „kastrieren, kastrieren, kastrieren“ realisierbar. Ein Antrag auf einen städtischen Zuschuss in Höhe von 7500 Euro liegt vor.

Ordnungsamtsleiter Jörg Schmiedel machte indes während der Sitzung deutlich, dass der Ruf nach einer Kastrationspflicht nicht in der Hand der Stadt liege. Eine derartige Kastrationsschutzverordnung könnten in Mecklenburg-Vorpommern nur die Landkreise und die kreisfreien Städte erlassen. Neubrandenburg sei also an den Kreis gebunden.

Das Katzen-Problem treibt Kurt Kadow dennoch immer weiter um: Nach seinen Angaben gibt es in Neubrandenburg 190 Futterstellen für frei lebende Katzen. Extrem seien die Zuwächse derzeit in zwei Kleingartenanlagen (der Nordkurier berichtete). Von den frei lebenden Katzen zu unterscheiden seien aber die sogenannten Freigänger- Katzen. Also Katzen, die einen Halter haben, sich aber draußen bewegen. Diese Katzen seien oftmals weder kastriert noch gechipt. Das hält der Tierschutzvereinschef für problematisch. Denn gerade um diese beiden Dinge kümmere sich der Verein bei frei lebenden Katzen. „Um der unkontrollierten Vermehrung Einhalt zu gebieten.“ Pro Jahr würden so 100 bis 150 Katzen kastriert. Doch gerade diese Vorgehensweise falle den Ehrenamtlern wohl auf die Füße, denn der Kreis kann nach Angaben Kadows keine Überpopulation feststellen, die eine Verordnung dann dringend nötig mache.

Petition eingereicht und Unterschriften gesammelt
Problematisch sind laut Jörg Schmiedel die Freigänger-Katzen, die einen Besitzer haben. Diese Tiere könnten nicht einfach so kastriert und gechipt werden, weil ihr Halter womöglich gar nicht möchte, dass das Tier kastriert wird. Außerdem müsse auch mit Augenmaß geschaut werden, dass vermeintlich frei lebende Katzen nicht doch Freigänger-Katzen sind und so Halter vielleicht Nutznießer einer Kastration würden, die dann ein anderer bezahlt. „Hierbei sind wir als Stadt auf die Erfahrungen des Tierschutzvereins angewiesen“, so Jörg Schmiedel. Wie eine Nachfrage des Nordkurier ergeben hat, zahlt die Stadt jetzt statt der 3000 Euro nun 5000 Euro.

Allerdings, dieses Achtungszeichen ist während des Ausschusses gesetzt worden: Mit Futterstellen könnten Bedingungen geschaffen werden, in denen sich die frei lebenden Katzen einfach wohl fühlen und damit dann andere Artgenossen anlockten. Kurt Kadow vertrat jedoch die Meinung, dass sich frei lebende Katzen ohne Futter „zurückziehen und verrecken“. In den vergangenen Tagen hat zu diesem Thema Thomas Müller, stellvertretender Landrat, eine Petition zur Kastrationspflicht erreicht. 3098 Menschen bekräftigten mit ihrer Unterschrift die Forderung, eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen einzuführen.

Von Thomas Müller und Veterinäramtsleiter Guntram Wagner gab es für das Engagement viel Verständnis, aber auch die Information, dass eine Kastrationspflicht nicht ohne Weiteres eingeführt werden kann. Zunächst wolle man ermitteln, wo der Handlungsbedarf am dringlichsten sei. Dabei sei man auf die Zuarbeit der Tierschutzvereine angewiesen. Im nächsten Schritt sollte dann festgelegt werden, in welchen Gemeinden eine sogenannte „Katzenschutzgebietsverordnung“ nach dem Tierschutzgesetz eingeführt wird. Mit dem Erlass dieser Verordnungen sollen Katzenhalter gezwungen werden, ihre Freigängerkatzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen, um den ungebremsten Nachschub an ungewollten Katzen zu beenden. Ins Gespräch kommen will man auch mit den Vorständen der Kleingartenvereine, denn die Gartenanlagen erweisen sich immer wieder als Brennpunkte, in denen Katzen den Sommer über gefüttert werden, sich laufend vermehren und dann im Winter sich selbst überlassen werden.

Quelle: Nordkurier Kontakt zur Auorin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!