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Hundesteuer: Verstöße kosten bis zu 5000 Euro Bußgeld

Stadt verschärft Regeln / Blindenhunde zukünftig komplett steuerfrei

HundesteuerRostock. Die gute Nachricht für alle Hundehalter in der Hansestadt: Das Rostocker Rathaus will die Hundesteuer nicht erhöhen. Allerdings ist die Satzung überarbeitet worden. Es sollen nun teilweise schärfere Regeln gelten. Wer zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss zukünftig mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. So steht es in der neuen Satzung.

Zwar sind auch bisher Verstöße mit Geldbußen geahndet worden. Neu ist aber, dass dies nun auch mit einer konkreten Maximal-Summe in der Satzung festgehalten wird. Begründung der Stadt: „Somit wird eine rechtssichere Grundlage zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Hundesteuer geschaffen.“

Hohe Bußgeld-Summe soll abschrecken
Die Maximal-Summe von 5000 Euro diene vor allem der Abschreckung, erläutert Stadtsprecher Ulrich Kunze den weiteren Hintergrund. „Wir müssen Sanktionen androhen, damit die Satzung auch eingehalten wird. Es geht darum, einen Missstand zu ändern.“ Für ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro müsse jedoch schon ziemlich viel Zusammenkommen. „Das Strafmaß hängt immer vom Einzelfall ab. Wir hoffen, dass wir solche hohen Summen höchst selten vollziehen müssen“, sagt er. In der neuen Satzung werden nun auch die Ordnungswidrigkei- Von André Wornowski Christiane Kaplan (42) aus Rostock geht mit Blindenhund Emma (3) spazieren. Ohne den Golden Retriever wäre sie „langsam, wie eine Schnecke“, sagt die Frau, die komplett blind ist. FOTO: OVE ARSCHOLL ten konkret benannt: Wer zum Beispiel seinen Hund nicht im Rathaus anmeldet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Gleiches gilt für eine zu späte Rückgabe der Steuermarke nach Abmeldung des Hundes. Dies muss innerhalb von 14 Tagen geschehen. Auch ist beim Verkauf oder Verschenken eines Hundes der zukünftige Besitzer zu benennen. Endet die Hundehaltung oder die Voraussetzung für eine Steuervergünstigung, so ist dies der Stadtverwaltung innerhalb von 14 Kalendertagen mitzuteilen. Wird diese Frist nun versäumt, „so kann die Hundesteuer bis zum Ende des Kalendermonats erhoben werden, in dem die Abmeldung eingeht“, heißt es in der neuen Satzung. Zusätzlich droht das Bußgeld.

Eine Erleichterung sieht die Satzung hingegen für Blindenführhunde vor. Bisher konnte bei der Haltung von mehreren Führhunden nur ein Hund von der Steuer befreit werden. Künftig soll das für alle gelten. Der Blinden- und Sehbehinderten- Verein Mecklenburg-Vorpommern begrüßt den Vorstoß. „Blinde Menschen sind auf die Hilfe ihrer Führhunde angewiesen“, betont Gudrun Buse, Vorsitzende der Gebietsgruppe Rostock.

Selbst im modernen Großstadtverkehr bringe der gut ausgebildete Führhund die blinde Person sicher an jedes gewünschte Ziel, so Buse. Halterin Christiane Kaplan (42) aus Groß Klein bestätigt: „Mit dem Hund bin ich schneller und selbstbewusster unterwegs. Mit dem Stock bin ich hingegen eine Schnecke.“

Doch auch Führhunde kommen ins Alter oder haben gesundheitliche Probleme, sodass sie ihre „Arbeit“ nicht mehr ausführen kön nen. „Wenn dann die blinde Person einen neuen Führhund bekommt, muss sie überlegen, was mit dem ,alten’ Führhund passiert“, erläutert Gudrun Buse das Problem. „Aus enger Verbundenheit zu dem Hund behalten einige den ,nun nicht mehr arbeitenden’ Hund.“ In der Vergangenheit mussten die Besitzer dafür in Rostock die Hundesteuer bezahlen. Mit der neuen Satzung soll sich das nun ändern. „Wir begrüßen natürlich das Anliegen der Stadt, da dies aus unserer Sicht sehr begrenzte Fälle sind und auch der ältere Blindenführhund in Würde altern sollte“, sagt Buse.

Versuchshunde kosten die Hälfte Eine Steuer-Ermäßigung sieht die neue Satzung auch für „Versuchshunde“ vor. Hintergrund: In regelmäßigen Abständen werden Hunde, die sich zum Zwecke wissenschaftlicher Untersuchungen in anerkannten Einrichtungen befunden haben, von Privatpersonen übernommen. Bisher mussten Besitzer hier die volle Steuer entrichten. Nun soll es nur noch die Hälfte sein. Die Anzahl der gemeldeten „Versuchshunde“ schwankt laut Stadtverwaltung zwischen fünf und zehn. Rostocks neue Hundesteuer-Satzung ist noch nicht in Kraft getreten. Sie muss erst von der Bürgerschaft in der kommenden Woche beschlossen werden. Der Finanzausschuss hat sich zuletzt einstimmig dafür ausgesprochen.