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Kastrationspflicht für Schwaaner Katzen

Schutzverordnung fordert Tierhalter zum Handeln auf / Doberaner Verein finanziert Arztkosten durch Spenden

Schwaan. Katzen, die draußen leben oder Freigang haben, müssen in der Gemeinde Schwaan nun nachweislich kastriert sein. Das gibt seit dem 19. Juli die neue „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“ vor.

Lange hat der Tierschutzverein Schwaan dafür gekämpft. 2012 begannen die Mitglieder, sich für solch eine Verordnung einzusetzen. Eine Landesverordnung, die das Festlegen von Regelungen für freilebende Katzen an die Landkreise und kreisfreien Städte übertrug, trat 2015 in Kraft. „Vergangenes Jahr konnten wir Elisabeth Dey vom Veterinäramt des Landkreises Rostock endlich von der Notwendigkeit einer Verordnung überzeugen“, sagt Manfred Poniatowski vom Tierschutzverein Schwaan.

„Allein eine Katze, die zweimal jährlich jeweils drei Junge bekommt, hätte nach sieben Jahren 420 000 Nachkommen“, rechnet Poniatowski vor. „Geschlechtsreife Katzen können jedoch sogar zwei bis drei Würfe im Jahr mit vier bis sechs Jungen zur Welt bringen.“

SchwaanerKatzenNun muss in Schwaan jeder, der seiner Katze Freigang gewährt oder eine freilaufende Katze regelmäßig füttert, diese von einem Tierarzt kastrieren und kennzeichnen lassen und in einer Haustierdatenbank anmelden. Außerdem muss bei der zuständigen Behörde ein Beweis dafür vorgelegt werden können. „Jetzt werden die Halter in die Pflicht genommen“, erklärt Poniatowski. „Die meisten sind verantwortungsvoll, aber wir kennen auch viele Plätze, wo jedes Jahr unkontrolliert Kätzchen umherlaufen.“ Die Tiere seien oft krank und müssten versorgt werden. Ähnliche Erfahrungen hat auch Martina Wagner vom Tierschutzverein Bad Doberan gemacht: „Die Menschen finden die Frühjahrskätzchen alle ganz putzig, im Winter kümmern sie sich aber nicht mehr um sie.“

Um so wenig neugeborene Katzen in der freien Natur zu haben wie möglich, werden jedes Jahr freilebende Katzen eingefangen und kastriert. Zwischen 2012 und 2017 ließ der Tierschutzverein Schwaan insgesamt 551 Katzen kastrieren. Allein im vergangenen Jahr waren es 107. Jedes Jahr bezuschusst das Land Kastrationen in ganz Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt 30 000 Euro. Der Tierschutzverein Schwaan bekommt zusätzlich einen Zuschuss der Stadt und des Dachverbandes. Aus Spenden und Zahlungen von Mitgliedern finanziert der Tierschutzverein Bad Doberan neben dem Zuschuss des Landes die Kastrationen. „Sowohl beim Finanzieren als auch beim Finden der Katzen sind wir auf Hilfe angewiesen“, sagt Wagner. In den zwei Tierschutzvereinen ist man sich einig: Was in Schwaan verordnet wurde, sollte eigentlich für den ganzen Landkreis gelten.

„Ganz richtig wäre eine Landesverordnung“, findet Poniatowski. Darauf hofft auch der Tierschutzverein Bad Doberan. „Es ist aber nachher auch schwer zu kontrollieren“, sagt Martina Wagner. Dafür ist in Schwaan der Landkreis gemeinsam mit dem Amt Schwaan und dem Tierschutzverein zuständig. „Wir sind jedoch auch auf die Unterstützung durch Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen“, sagt Michael Fengler, Sprecher des Landkreises Rostock. Sollte eine unkastrierte Katze gefunden werden, werde der Landkreis den Halter dazu auffordern, die Katze kastrieren zu lassen. „Die Kosten für die Kastration und die zeitweilige Unterbringung in einem Tierheim während der Ermittlung des Halters sind durch den Halter zu tragen“, erklärt Fengler weiter. Außerdem könnten auch Zwangsgelder festgesetzt werden

Quelle: Ostseezeitung (Autor Christin Tute)